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Wissenswertes zum Thema Verwendungszweck bei Krediten

Wenn man einen Kredit beantragt, kommt von der Bank häufig die Frage, für welchen Verwendungszweck die Finanzierung gedacht ist. 

Neben der Angabe der freien  Verwendung, kann man also angeben, dass man das Geld für einen bestimmten Zweck verwenden möchte. Plant man beispielsweise die Anschaffung einer Immobilie oder Renovierungsarbeiten am Eigenheim, so macht es für die Kosten einen Unterschied, wie man finanziert.

Denn je nach Finanzierungsart und Verwendungszweck werden von Banken somit unterschiedliche Kreditkonditionen angeboten.   

Konsumkredite und Immobilienkredite

Die zwei Hauptkategorien beim Verwendungszweck sind Konsumkredite und Immobilienkredite (auch Hypothekarkredite genannt).

Unter Konsumkredite fallen Anschaffungen von Konsumgütern wie Unterhaltungselektronik oder Haushaltsgeräte. Weitere Verwendungszwecke inkludieren Möbel und Festivitäten. Der häufigste Verwendungszweck ist das Auto oder Motorrad.

Investitionen rund ums Haus – und selbstverständlich auch die Anschaffung des Eigenheims selbst – können über Immobilienkredite finanziert werden. Auch die Renovierung einer Immobilie kann so finanziert werden.  Da der Kredit hier durch das Haus oder die Wohnung besichert ist, vergeben Banken Wohnbau- oder Immobilienkredite zu niedrigeren Zinsen als es bei Konsumfinanzierungen der Fall ist.

Neben Banken gibt es in Österreich 4 Bausparkassen, die auf Finanzierungen von Wohnraum ausgerichtet sind. Hier sorgen lange Laufzeiten und niedrige Zinsen für leistbares Wohnen.

Generell bestimmt der Verwendungszweck eines Kredites daher die Konditionen, zu welchen ein Kredit vergeben wird. Wird ein Kredit vergeben, der mit grundbücherlichem Eigentum besichert ist und dient der Kredit der Finanzierung oder Renovierung eines Eigenheims, so ist das Kreditrisiko für die Bank geringer – und so kann die Bank auch günstigere Konditionen anbieten.

Rechtliches, das es zu beachten gilt!

Rechtlich ist der Kreditnehmer an den von ihm angegebenen Kreditzweck gebunden, das heißt für die Finanzierung einer Immobilie aufgenommenes Geld darf nicht für die Anschaffung von Konsumgütern verwendet werden (es sei denn für Einrichtungsgegenstände).    

Banken treffen dabei für die Einhaltung dieser Vorschriften bestimmte Vorkehrungen – denn auch die Banken werden (von der Notenbank und der FMA) geprüft.  Im Wesentlichen dienen diese Vorschriften dazu, dass Banken nur vertretbare Risiken bei der Kreditvergabe eingehen sollen.

Gut fürs Geldbörserl – Umschuldungen

Immer wieder weisen wir Kunden darauf hin, dass sie bei Umschuldungen Zinsen und damit Geld sparen können. Es ist nicht unbedingt notwendig, hohe Zinsen zu zahlen, wenn andere Alternativen bestehen. Eigentümer von Immobilien können bei uns unverbindlich prüfen lassen, ob Sparpotential besteht.

 

 

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