P2P Lending und Pfandrecht
P2P-Kredit (Peer-to-Peer-Kredit)
P2P steht für Person-to-Person Kredit und beschreibt Plattformen, die private Geldgeber mit privaten Kreditnehmern verbinden. Wesentlich dabei ist die Abgrenzung zum klassischen Bankgeschäft, da die Investoren in Kredite meist Privatleute sind. Die Zinszahlungen fließen damit nicht einer Bank, sondern den privaten Gelgebern zu. Verbreitet ist das P2P Lending in den USA, Großbritannien und Deutschland. In Österreich ist die Schwarmfinanzierung für Unternehmen und Projekte konzessionspflichtig, Privatpersonen sind – als Kreditnehmer – allerdings von dieser Finanzierungsform ausgeschlossen.
Geht man im gleichen Zeitraum mehr als eine Finanzierung ein, so spricht man von einem Parallelkredit. Erkennbar ist diese Kreditform an unterschiedlichen Kreditkontonummern bei der gleichen oder Bank [mehr dazu].
Pfandrecht
Pfandrechte sind dingliche Rechte und dienen Gläubigern zur Sicherung ihrer Forderungen. Besonders bei der Besicherung von Immobilien kommt der Eintrag von Pfandrechten zum Tragen, da diese ins Grundbuch eingetragen werden. In solchen Fällen spricht man von einer Hypothek, und dazugehörig, von einem Hypothekarkredit.
Der Privatkredit und das Privatdarlehen
Unter einem Privatkredit oder einem Privatdarlehen versteht man einen Kreditvertrag zwischen zwei oder mehreren Personen. Diese Art der Kreditvergabe kommt vor allem im Verwandtschaftskreis vor, [weiterlesen]
Will man einen Kredit vorzeitig tilgen, so kann dies eine sogenannt Pönale zur Folge haben. Eine vertragliche Regelung im Kreditvertrag kann eine derartige Gebühr jedoch ausschließen. [weiterlesen]
Auch Pensionisten haben das gesetzliche Recht, Kredite in Anspruch zu nehmen. Lange wurden Pensionisten bei Banken stiefmütterlich behandelt, wenn sie Geld aufnehmen wollten. Im letzten Jahrzehnt haben sich die Vergaberichtlinien gelockert. Es wurden neue Produkte geschaffen. [Informationen dazu].