Der Begriff Schuldner kommt sehr häufig im Bereich des Finanzwesens vor. Einfach gesagt ist eine Person Schuldner, wenn er einer anderen Person Geld schuldet. Der Geldgeber wird als Gläubiger bezeichnet. Auch juristische Personen können sich in einem derartigen Verhältnis gegenüber stehen.
Bei der Kreditvergabe ist der Kreditnehmer Schuldner und der Kreditgeber Gläubiger, bei einem Kredit ist das meist eine Bank, der Gläubiger.
Im Wirtschaftsleben ist geht man dann ein Schuldverhältnis ein, wenn man Waren und Dienstleistungen bestellt bzw. in Anspruch nimmt, für die eine Rechnung gestellt werden kann. Bei Zahlungsverzug kann der Gläubiger die Rechnung bei Gericht einklagen und eine sogenannten Titel erwirken, der sie Person, die Geld schuldet, dazu anhält, diese offene Schuld zu bezahlen. Generell stellt auch jeder abgeschlossene Kaufvertrag ein Schuldverhältnis her.
Juristisch gesehen ist ein Schuldverhältnis eine Leistungsbeziehung zwischen Rechtssubjekten.