Werden in Österreich Privatkredite vergeben?
Die einfache Antwort ist ja. Die Vergabe von Privatkrediten fällt unter 2 Kategorien, nämlich (1) die Vergabe von Bankkrediten an Privatpersonen (Konsumenten), sowie, (2) private Darlehen von einer Privatperson an eine andere Privatperson.
Bankkredite an Private werden allgemein als Konsumkredite bezeichnet und zählen neben Immobilienfinanzierungen zu den häufigsten Kreditarten. Einen ausführlichen Artikel zu Konsumkrediten finden sie hier.
Die Kreditvergabe unter Privatpersonen findet häufig innerhalb der Familie, unter Freunden und unter Geschäftspartnern statt. Diese Art des Geldverleihs wird auch Privatdarlehen genannt. Privatdarlehen zu vergeben ist in Österreich erlaubt und daher in keiner Wiese gesetzeswidrig. Wenn die Vergabe von Darlehen allerdings gewerblich erfolgt, kann die Abgrenzung zu Bankgeschäften verschwimmen. Bankgeschäfte dürfen in Österreich nur mit einer Konzession der Behörden, in diesem Fall der Finanzmarktaufischt, erteilt werden.
Die Konzession unterliegt strengen Richtlinien. Eine aufrechte Konzession ist Voraussetzung für den Betrieb von Bankgeschäften. Die Konzession zum Betrieb von Bankgeschäften kann mit Bedingungen und Auflagen versehen sein und es können auch Teile von einzelnen Bankgeschäften aus dem Konzessionsumfang ausgenommen sein.
Kreditvolumen in Österreich
Gemäß einer Statistik der Österreichischen Nationalbank wurden im Jahr 2023 mehr als 4 Milliarden an Konsumkrediten vergeben. Im Vergleich zum Vorjahr war die Kreditvergabe leicht rückläufig. Für Wohnbauzwecke wurden 2023 10 Milliarden an Kredite vergeben, dies stellt ein sattes Minus von über 50% verglichen mit 2022 dar.
Ist Werbung für Privatkredite seriös?
In Zeitungen und im Internet werden häufig Privatkredite beworben. Dabei ist mit großer Vorsicht vorzugehen. Von dubiosen Anbietern aus dem Ausland werden hier Kredite und eine schnelle auszahlen dieser versprochen. Rasch werden Unterlagen zur Unterschrift übermittelt, bei denen die Bewilligung des Kreditwunsches schon zugeischert wird. In weiterer Folge aber werden alle möglichen Vorab-Gebühren verlangt. Das erhoffte Geld kommt letztendlich aber nie an. Diese Masche ist im Prinzip immer die gleiche, nur die Firmennamen und der Wortlaut verändern sich.
Daher ist es ratsam, die Finger von solchen Angeboten zu lassen.
Die Ausnahmen zu dieser Regel werden nachstehend beschrieben. Denn relativ neue Formen von Finanzierungen sind real und seriös, insbesondere wenn es um sogenannte Crowdlending Plattformen geht.
Vertragliche Absicherung bei Privatdarlehen
Selbst wenn es Darlehen von Freunden oder von einem Familienglied sind, um die es geht, empfehlen wir die Vereinbarung schriftlich festzuhalten. Dabei soll die Kreditsumme, der vereinbarte Zins, die Laufzeit und der Kreditzweck festgehalten werden. Dies verhindert, dass es später zu Unstimmigkeiten kommt oder dass Erinnerungslücken entstehen.
Ein Notar oder Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Vertragserrichtung assistieren. Einfach Musterformulare finden Sie zudem auf den Homepages der Arbeiterkammer oder von Konsumentenschutzeinrichtungen.
In den letzten Jahren hat sich zudem eine weitere Form von Privatkrediten – dem sogenannten Crowdfunding – entwickelt. Diese über das Internet Plattformen betriebene Vermittlung von privatem Geld an Privatpersonen ist mittlerweile sehr populär geworden
Schwarmfinanzierung (Crowdfunding) als Sonderform von Privatkrediten
Als Sonderform des Privatkredits hat sich die Finanzierungsform des sogenannten Crowdfunding (Schwarmfinanzierung) entwickelt. Hier ist der Kreditgeber nicht eine Person oder ein Kreditinstitut, sondern eine Investmentpool. Dabei wird das Geld von mehreren Investoren über eine Internet Plattform gesammelt und in weiterer Folge in an Kreditnehmer ausgeschüttet. Kreditnehmer können Personen, Firmen oder projektbasierte Unternehmen sein. Will beispielswiese ein Bauträger eine Immobilienprojekt finanzieren, so werden Anleihen begeben, über welche Investoren am Erfolg des Projekts teilhaben können.
Die Wirtschaftskammer hat eine instruktive und umfassenden Übersicht zum Thema Crowdfunding in Österreich erstellt. Hier ist der Link zum Nachlesen: https://www.wko.at/finanzierung/crowdfunding-fuer-oesterreichische-unternehmen
Die wesentlichen Vorteile des Crowdfunding sind in erster Linie der Zugang zum Kapital ohne die Einbindung von Kreditinstituten sowie der Public Relations Effekt durch die Veröffentlichung von Projekten. Hinzu kommt, dass auch Projekte mit einem höheren Risikoprofil Gelder anziehen können, während man bei Banken relativ eingeschränkt ist.
Besonders interessant für österreichische Unternehmen finden wir die Möglichkeit der Begebung von Unternehmensanleihen. Die Begebung der Anleihen ist nicht mehr auf Größe Unternehmen beschränkt und so können auch KMUs um Investoren werben, vorausgesetzt die rechtlichen Rahmenbedingungen werden eingehalten.
Als Finanzierungsinstrument können Unternehmen durch die Ausgabe von Anleihen Kapital beschaffen, um Investitionen zu finanzieren, bestehenden Schulden neu zu strukturieren und eine gewisse Unabhängigkeit von Kreditinstituten zu erlangen. Generell unterliegt die Emission dieser Anleihen der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht (FMA). Die Prospektpflichten hängen von der Höhe des Emissionskapitals ab und sind über bestimmte Wertgrenzen geregelt.
Unterschiedlichste Verwendungszwecke
Einige Plattformen offerieren die Möglichkeit, Geld für verschiedenste Zwecke aufzunehmen. Dabei ermöglichen es Portale wie GoFundMe, Kickstarter (Deutschland) oder Startnext auch für österreichische Projektbetreiber das Bewerben von Projekten.