Wenn ein Kredit aufgenommen wird, vor allem wenn er nicht besichert ist, verlangt die Bank eine sogenannte Kreditversicherung. Das kann eine Risikoversicherung oder eine kapitalbildende Er-und Ablebensversicherung sein. Dadurch sichert sich die kreditgewährende Bank im Todesfall des Kreditnehmers ab und bekommt den aushaftenden Kredit von der Versicherung bezahlt. Fast jede Bank verlangt für die bewilligten Kredite so eine Restschuldversicherung. Die Polizze wird zugunsten des Gläubigers gesperrt und die Prämien werden entweder laufend oder mit einem Einmalerlag bezahlt. Dadurch fällt ein Kredit der noch nicht abbezahlt ist im Falle eines Ablebens nicht in die Erbmasse und es können an die Erben keine Ansprüche mehr gestellt werden. Auch ein Sofortkredit sollte mit so einer Restkreditversicherung abgesichert werden. Bei einem Hypothekarkredit muss man die Vorteile und Nachteile (Prämienhöhe) von Fall zu Fall abwägen