Die Legitimationsprüfung – Feststellung der Identität anhand von Ausweisen
Banken sind bei Geld- und Kreditgeschäften gesetzlich dazu verpflichtet, die Identität Ihrer Kunden zu überprüfen. Dies dient auch dem Kunden, da er oder sie dadurch vor Identitätsdiebstahl geschützt ist. Die Prüfung erfolgt bei Eröffnung von Konten, Depots oder Schließfächern und natürlich auch bei allen Formen von Kreditgeschäften.
Geldinstitute akzeptieren Führerschein, Personalausweis sowie den Reisepass als geeignete Urkunden. Sind die Ausweisdaten einmal beim Geldinstitut hinterlegt, so erübrigt sich für weitere Geschäfte die Prüfung.
Darüber hinaus ist es anzuraten, sich periodisch (einmal im Jahr) einen KSV Auszug zukommen zu lassen, um zu prüfen, dass keine unerwünschten oder falschen Einträge vorhanden sind Dies kann im Fall von Identitätsdiebstahl vorkommen). Eine weitere wichtige Wirtschaftsauskunftei ist die die Firma CRIF GmbH, welche kreditrelevante Daten speichert und an Banken weitergibt.