Bestehende Lohnpfändungen sind keine gute Ausgangssituation für den erfolgreichen Kreditantrag. Unsere Firma hat aber aufgrund unserer Erfahrungswerte sowie unserer guten Verbindungen zu Banken immer wieder Kredite für Personen vermittelt, deren Lohn bereits gepfändet wurde.
Meist ist es so, dass Kredite bei einer laufenden Lohnexekution nur dann zustande kommen, wenn ein oder mehrere Bürgen beigebracht werden oder dementsprechende Sicherheiten hinterlegt werden.
Aus Sicht der Kreditgeber, also der Banken, ist ein Kreditwerber, der schon eine Lohnpfändung hat, nicht zuverlässig. Dabei wird so argumentiert, dass der Kreditnehmer es „nicht so weit kommen hätte lassen dürfen“ und die Bank schon vor der Lohnpfändung wegen der Aufnahme eines Kredits kontaktieren hätte sollen.
Oft kommet es im Leben aber zu Ereignissen und Umständen, die nicht vorhersehbar sind. Als Kreditvermittler können wir zwischen unseren Kunden und Banken gut vermitteln und Kreditgebern die Gesamtsituation aus neutraler Sicht schildern. Diese erleichtert den Banken oft die Entscheidungsfindung zugunsten des Kreditgebers.
Wichtig ist also bei bestehenden Forderungen den Weg zum Kreditantrag zu bestreiten bevor noch eine Pfändung vorliegt. Meist vergehen Wochen und oder sogar Monate bis aus einer Forderung eine Lohnpfändung wird.
Aber auch wenn es zu spät ist, können wir vermitteln. Ein Sofortkredit, welcher der rechtzeitig beantragt wird (vor einer Pfändung) ist oft die Lösung. Wir arbeiten mit Banken zusammen, die unter gewissen Voraussetzungen immer wieder Kredite für unsere Kunden bewilligen – mit oder ohne die Lohnpfändung.