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Mietrückstände über eine Finanzierung ausgleichen

Ist man bei der Zahlung der Miete im Rückstand und kann diesen Verzug nicht sofort ausgleichen, empfiehlt es sich, eine Finanzierung in Anspruch zu nehmen. Denn wie nachstehend aufgezeigt, können Mietrückstände dazu führen, dass man zum Auszug aus der Wohnung gezwungen wird. Da hier der Zeitfaktor eine besondere Rolle spielt, geht es daher um eine möglichst rasche Abwicklung eines Kreditantrags.

Qualifizierter Mietrückstand – Die Räumung droht

Zahlungsrückstände bei der Miete stellen für Mieter meist eine besondere emotionale Belastung dar. Denn ist ein qualifizierter Mietrückstand gegeben, das heißt, ist man mit der Mietzahlung zumindest mehr als zwei Monate in Verzug, kann der Vermieter den Mietvertrag gerichtlich kündigen (sofern der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) fällt).
Verbindet der Vermieter die Mietzinsklage dann auch noch mit einer Räumungsklage, droht die Delogierung. All dies ist mit hohen Anwalts- und Gerichtskosten verbunden, wenn die Sache vor Gericht geht. Diese Kosten hat der Mieter zu zahlen, wenn er nicht rechtzeitig die richtigen Schritte setzt.

Zu den richtigen Schritten zählt die Begleichung des Mietrückstandes. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter der Meinung ist, es gäbe Mietzinsminderungsgründe. Denn ist kein Mietrückstand gegeben, so kann auch nicht delogiert werden.

Zwar gibt es auch rechtliche Gründe, die man dem Räumungsbegehren des Vermieters entgegenstellen kann, so etwa plötzliche Arbeitslosigkeit oder eine Erkrankung. Bei der Geltendmachung solcher Gründe ist allerdings die Einschaltung von Rechtsanwälten oder des Mieterschutzverbandes ratsam.

Wie kann man den finanziellen Engpass überwinden?

Der häufigste Grund für eine Säumigkeit bei der Mietzahlung ist ein finanzieller Engpass. In jedem Fall empfiehlt es sich, als ersten Schritt eine Lösung mit dem Vermieter zu suchen und eine Stundung oder Ratenzahlung zu vereinbaren. Denn kommt eine gerichtliche Auseinandersetzung erst einmal ins Rollen, so entwickelt sich eine negative Dynamik, die mit einem Gerichtsverfahren und hohen Kosten verbunden sein kann.

Wenn keine Verhandlungsbasis besteht, kann eine Kreditaufnahme das Problem aus dem Weg schaffen. Denn bewilligt eine Bank die Finanzierung, so können Sie in weiterer Folge einfach den Rückstand begleichen, und das Problem ist gelöst. Dies muss allerdings rechtzeitig passieren. Hat das Gericht bereits einen Räumungstermin angesetzt und ist man mit einer gerichtlichen Frist in Verzug, so kann man die Delogierung nicht mehr verhindern, sondern allenfalls hinauszögern.

Bei generell solider finanzieller Lage, einer fixen Anstellung sowie guter Bonität stehen Ihre Chancen nicht schlecht. Wenn es ganz schnell gehen soll und Sie einen Bankberater gut kennen, ist manchmal die Einräumung eines Überziehungsrahmens die Lösung. Dabei erlaubt Ihnen die Bank, mit dem Konto „ins Minus zu gehen“.

Mietrückstände kommen im täglichen Leben immer wieder vor. Durch den richtigen Umgang mit der Situation können zusätzliche Probleme vermieden werden.

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