Für Personen, die einen Kreditantrag stellen, ist wichtig bei der Angabe der eigenen personenbezogenen Daten (Arbeitsverhältnis, Vermögenssituation) richtige Angaben zu machen. Banken und Kreditinstitute verfügen über Zugang zu Datenbanken, über die bestimmte Daten überprüft werden können, die für die Gewährung eines Kredits wichtig sind.
Stimmen diese nicht mit den angegebenen Informationen überein, so verringert sich die Chance auf die Gewährung eines Kredits. Zudem können bewusst falsche Angaben zu negativen rechtlichen Konsequenzen führen, zum Beispiel zu Schadenersatzforderungen.
Ein Kreditvermittler kann von einer kreditsuchenden Person dann Schadenersatz verlangen, wenn mit dem Kreditvermittler ein rechtsgültiger Kreditvermittlungsauftrag abgeschlossen wurde und vom Kunden und der Kunde unwahre Angaben gemacht hat.
Zudem kann Anspruch auf Schadenersatz dann bestehen, wenn der Kunde die die Bemühungen des Kreditvermittlers be-oder verhindert bzw. den bereits bewilligten Kredit nicht in Anspruch nimmt.
Die Firma Kreditinfo verzichtet freiwillig auf diese Schadenersatzansprüche. Wir vermitteln Kredite auf Erfolgshonorar. Ohne erfolgte Kreditauszahlung müssen unsere Kunden keine Gebühren oder Stornospesen bezahlen!
Generell werden in Österreich die Bestimmungen der §§ 1293 bis 1341 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) bei der Geltendmachung von Schadenersatz herangezogen. Ansprüche können sich entweder aus einem Vertrag (wie beispielsweise dem Kreditvermittlungsvertrag) oder aus einem Delikt (Falschangaben) ergeben. Man spricht hier von der sogenannten Haftung, dass ein Geschädigter aufgrund des Verhaltens des Schädigers beweisen muss.