Kredite mit und ohne Bürgen
Reicht die Bonität einer Person (allein) für die Gewährung eines Kredites nicht aus, so kann die Bank diesen Mangel durch einen Bürgen ersetzen. Dies setzt freilich voraus, dass die Bank dem Kunden diese Möglichkeit anbietet.
In diesem Fall wird der Kreditnehmer gefragt, ob eine oder mehrere weitere Personen als Bürgen genannt werden können und diese bereit wären, für die beantragte Kreditsumme zu bürgen. Diese Konstellation bezeichnet man als direkte Bürgschaft.
In der Praxis kommen heute Bürgschaften häufig durch gemeinsam gestellte Anträge zur Anwendung. Ein gutes Beispiel dafür sind Immobilienfinanzierungen zum Zweck der Schaffung eines Eigenheims für die Familie. Möchte ein Ehepaar beispielsweise einen Immobilienkredit beantragen, so wird ein gemeinsamer Antrag gestellt. Beide Antragsteller bürgen aber dabei gleichzeitig für die gesamte Kreditsumme. Es kommt zu praktisch zu einer gegenseitigen Bürgschaft.
Ebenso möglich und üblich sind Bürgschaften über einen Pfandbesteller. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Eltern einer Person ein Pfand zur Verfügung stellen, somit als Pfandbesteller fungieren. In diesem Fall wird mit dem Pfand gebürgt.
Der bürgenfreie Kredit
Bei Konsumkrediten sind Bürgschaften weniger häufig als bei Immobilienfinanzierungen. Ein Grund dafür ist eine Plafondierung (Höchstgrenze) von Konsumkrediten bei rund EUR 50.000, die in Österreich mit wenigen Ausnahmen gilt. Das heißt viele Banken vergeben keine Kredite über EUR 50.000 hinaus. Dieser Betrag stellt daher einen Plafond dar.
Der bürgenfreie Kredit ist statistisch die gängigste Kreditform. Je nach Spezialisierung der Bank ist es für den Kreditwerber einfach oder schwieriger, einen Bürgen zu bestellen. Manche Finanzinstitute vergeben aus geschäftspolitischen Gründen ausschließlich bürgenfreie Kredite, andere wiederum bieten dem Kunden die Option von Bürgschaften aktiv an.
Wichtig ist es, den Bürgen über die Risiken der Bürgschaft aufzuklären. Denn kann der Kreditnehmer den Kredit nicht bedienen, so trägt der Bürge die volle Last und muss den Kredit dann zurückzahlen. Die Aufklärung über diese Risiken verhindert später böse Überraschungen.